Im Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Kraft getreten, die einen rechtlichen Rahmen für die sichere Teilnahme solcher Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht. Die aktuell am weitesten verbreite Form von Elektrokleinstfahrzeugen sind Elektro-Tretroller, die häufig von Sharing-Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Für Städte und Anbieter bestehen momentan aber noch verschiedene Hindernisse bei der Einführung von Sharing-Modellen für diesen relativ neuen Fahrzeugtyp.
Mit dem Projekt »ScooP« konzipiert ein Konsortium aus dem Forschungs- und Innovationszentrum KODIS des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO, der TraffGo Road GmbH und der von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG einheitliche rechtliche und technische Standards für Städte und Sharinganbieter als Basis für die Entwicklung einer datenbasierten Mehrbetreiber-Plattform.
Sharing-E-Tretroller – elektrisch, praktisch… gut?
Sharing-E-Tretroller gehören in europäischen Großstädten inzwischen fest zum Stadtbild dazu. Ob in London, Paris, oder Berlin: Überall schlängeln sich Tourist*innen auf den elektrischen Rollern zielsicher in Richtung der wichtigsten Sehenswürdigkeiten, Geschäftsleute genießen auf den letzten Metern zwischen Hauptbahnhof und Büro den Fahrtwind und Anwohner*innen freuen sich darüber, die Strecke zur nächsten Bushaltestelle zügig und einfach auf einem E-Tretroller zurückzulegen. Sehr schnell hat sich abgezeichnet: Sharing-E-Tretroller können Teil einer gelebten Mobilitätswende sein. Andererseits stellen die Flotten, mit denen die zahlreichen Sharinganbieter die Mobilität der Zukunft in deutsche Städte bringen wollen, die städtische und kommunale Infrastruktur auch vor Herausforderungen, denen mit unterschiedlichen Maßnahmen begegnet werden kann.
Es besteht besonders aus organisatorischer Sicht auf Landes- bzw. Kommunalebene Verbesserungspotenzial: »Die Sharing-Anbieter treffen in nahezu jeder Stadt oder Kommune auf unterschiedliche technische, regulatorische und personelle Voraussetzungen. Für Städte und Kommunen existieren wiederum keine einheitlichen Verfahren für den Datenaustausch mit den Anbietern und auch ein Rahmenvertrag, der gemeinsame Standards für die Regelung des Angebots setzt, existiert noch nicht. Das führt zu Unsicherheit auf beiden Seiten«, fasst Georg Ehrmann, Geschäftsführender Gesellschafter der von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft, die Ausgangslage zusammen.
Damit sich das ändert, erhebt das Forschungskonsortium, die Anforderungen an eine prototypische Mehrbetreiber-Plattform für Städte, Kommunen und Flottenbetreiber. Die Plattform soll dazu dienen, den technischen und organisatorischen Datenaustausch zwischen den beteiligten Akteur*innen zu verbessern und somit das gegenseitige Vertrauen zu stärken.
Zusammenarbeit der Städte und Schlüsselakteure im Sharing-E-Tretroller-Markt
Bis zum Ende des Jahres 2021 werden die Forschungspartner mit Unterstützung u.a. der Städte Bielefeld, Hamburg, Mülheim a.d.R., Duisburg und Mainz sowie des Sharing-Anbieters Voi einheitliche Standards für Übermittlung und Austausch von Geo- und Mobilitätsdaten einsetzen und etablieren. Weitere interessierte Städte, Kommunen und Sharing-Anbieter sind herzlich zur Zusammenarbeit eingeladen und können sich gerne per E-Mail (scoop@traffgoroad.com) melden. Mit Hilfe von Experteninterviews werden die wechselseitigen Anforderungen eruiert und in einen standardisierten Rahmenvertrag überführt. Hierzu erläutert Herr Dr. Wahle, Geschäftsführer der TraffGo Road GmbH: »Wir schaffen mit der Plattform technische und rechtliche Standardlösungen, die eine wichtige Grundlage der Mehrbetreiberplattform bilden, damit Städte und Betreiber beim Betrieb und der Einführung Aufwände sparen.«